Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB Zertifizierung
Diese Bedingungen regeln die institutionellen Zertifizierungsleistungen von CIFA im Rahmen des CIFA Certification System.
1Antragstellung
Die Zertifizierung setzt eine formale Antragstellung voraus. Die Einreichung eines Antrags begründet keinen Anspruch auf Zertifizierung.
2Prüf- und Entscheidungsverfahren
CIFA prüft Anträge auf Grundlage definierter Standards, Governance-Prinzipien und institutioneller Kriterien und entscheidet über Annahme, Annahme unter Auflagen oder Ablehnung. Eine Begründung der Entscheidung ist nicht zwingend erforderlich.
3Gültigkeit und Überprüfung
Die Zertifizierung wird für einen definierten Zeitraum erteilt. CIFA ist berechtigt, eine regelmäßige Überprüfung oder erneute Bewertung vorzunehmen. Die fortlaufende Einhaltung der Standards ist Voraussetzung für die Aufrechterhaltung.
4Nutzung der Zertifizierungsbezeichnung
Zertifizierte Institutionen dürfen die Bezeichnung während der Gültigkeit, im institutionellen Kontext und gemäß den Gestaltungsrichtlinien verwenden.
Untersagt sind insbesondere die Veränderung von Logos, die Kombination mit fremden Siegeln, jede Nutzung nach Ablauf und jede irreführende Darstellung. Dasselbe gilt für die CIFA Commendation und für Mitgliedschaftsbezeichnungen. Bei Verstoß kann CIFA das Nutzungsrecht entziehen.
5Beiträge und Gebühren
Zertifizierungsverfahren können mit institutionellen Beiträgen verbunden sein, die im individuellen Angebot definiert werden. Bereits begonnene Prüfverfahren sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
6Entzug oder Aussetzung
CIFA kann eine Zertifizierung aussetzen oder entziehen bei Verstoß gegen Standards, irreführender Kommunikation, Nichtbeachtung institutioneller Vorgaben oder Zahlungsverzug.
7Haftung
CIFA haftet ausschließlich bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Eine Haftung für wirtschaftliche Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Stand: 29. August 2026 · Es gilt Schweizer Recht, Gerichtsstand Schweiz.